BEG-Förderung: Anpassungen zum 21.07.2026 angekündigt

Die KfW passt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 an — betroffen sind unter anderem der Wohngebäude-Kredit (261), der Nichtwohngebäude-Kredit (263) sowie die Heizungsförderung für Privatpersonen und Unternehmen. Die Grundförderung bleibt bei 30 %, einzelne Boni werden reduziert oder laufen aus. Die Angaben der KfW stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fördervoraussetzungen durch die maßgebliche Förderrichtlinie. Betroffene Vorhaben sollten die neuen Bedingungen vorab mit mir abstimmen.

Quelle: kfw.de — Anpassungen BEG 2026 →

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