BEG-Förderbedingungen zum 21.07.2026 angepasst
Die KfW hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst — betroffen sind unter anderem der Wohngebäude-Kredit (261), der Nichtwohngebäude-Kredit (263) sowie die Heizungsförderung für Privatpersonen und Unternehmen. Die Grundförderung bleibt bei 30 %, einzelne Boni wurden reduziert oder laufen aus. Betroffene Vorhaben sollten die neuen Bedingungen vorab mit mir abstimmen.
Quelle: kfw.de — Anpassungen BEG 2026 →